Anwaltliche Gütestelle
Aufgabe der anwaltlichen Gütestelle nach § 6 Abs. 2 des Landesschlichtungsgesetzes Schleswig-Holstein ist die Durchführung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Diese wird durch das Landesschlichtungsgesetz für die folgenden Verfahren obligatorisch vorausgesetzt:
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, bei denen eine außergerichtliche Streitschlichtung nicht vorgeschrieben ist:
Kosten des Verfahrens
Die Gebühren für das Schlichtungsverfahren vor einer anwaltlichen Gütestelle betragen 65,00 Euro. Gelingt das Schlichtungsverfahren und kommt ein Vergleich zustande, erhält die anwaltliche Gütestelle eine zusätzliche Gebühr von 65,00 Euro, das heißt dann insgesamt 130,00 Euro.
Hinzu kommen noch eine Pauschale von 15,00 Euro für Post und Telekommunikationsdienstleistungen sowie ggf. die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.
Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen nach dem Beratungshilfegesetz ist eine Partei von der Verpflichtung zur Zahlung dieser Gebühren befreit.
--->"Schlichten statt Richten"
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Die Kosten des Verfahrens hat grundsätzlich die Partei zu tragen, die die Tätigkeit der Gütestelle veranlasst, also den Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens gestellt hat.
Schließen die Parteien einen Vergleich, werden sie in der Regel auch hinsichtlich der Kosten eine Einigung treffen.
Schließt sich dem Schlichtungsverfahren ein Rechtsstreit an, gehören die durch das Güteverfahren entstandenen Gebühren der Gütestelle zu den Kosten des Rechtsstreits, sind also von der im Prozess unterliegenden Partei zu tragen.
Im Gegensatz zum Schiedsverfahren vor einer Schiedsstelle der Gemeinde liegen die Kosten geringfügig höher, dafür wird aber auch die Fachkompetenz eines Juristen gegenüber einem ehrenamtlichen Laien geboten.
Ich bin im Amtsgerichtsbezirk Eckernförde als anwaltliche Gütestelle zugelassen und stehe gerne für das außergerichtliche Schlichtungsverfahren für Sie zur Verfügung.
Rechtsanwalt Bernd Gördes
Aukamp 49
24161 Altenholz
Telefon: 0431 - 328 328
Telefax: 0431 - 32 39 80
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